Die Gesundheit Nord bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Wir sind bestrebt, durch eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Unternehmensführung einen nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Gestaltung einer lebenswerten Zukunft zu leisten. Unsere Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der natürlichen Lebensgrundlagen nehmen wir ernst. Wir arbeiten vertrauensvoll mit unseren Zulieferern und Geschäftspartnern zusammen, um diesem Ziel über unsere Lieferketten hinweg Geltung zu verschaffen.
Gegenwärtig führt die Gesundheit Nord eine Risikoanalyse durch, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihrem Geschäftsbereich sowie bei ihren Zulieferern und Geschäftspartnern zu ermitteln und einzuordnen. Die daraus resultierenden Erwartungen, welche die Gesundheit Nord an die Zulieferer in ihrer Lieferkette richtet, sowie weitere Präventionsmaßnahmen sind in einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie dargestellt.
Personen, die von Risiken oder Beeinträchtigungen geschützter menschenrechtlicher oder umweltbezogener Rechtspositionen in den Lieferketten der Gesundheit Nord Kenntnis haben, können sich damit an die Meldestelle der Gesundheit Nord wenden
Hinweisgebende Personen können Meldungen an den externen Compliance-Beauftragten der Gesundheit Nord, Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank,
- in Textform per E-Mail an compliance-gesundheitnord@fs-pp.de,
- per Briefpost an Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank, FS-PP Berlin, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin, Deutschland,
- mündlich per Telefon unter +49 30 / 31 86 85 – 3 melden.
oder an den internen Compliance-Beauftragten
- in Textform per E-Mail an compliance@gesundheitnord.de
- per Briefpost an Compliance-Management Gesundheit Nord gGmbH, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
- mündlich per Telefon unter +49 421/ 497 81366 melden.
Hinweise können auch über ein internetbasiertes Meldeportal, dass mehrsprachig über folgenden Link zu erreichen ist, abgegeben werden:
Die Zuständigkeiten und die Abläufe des Meldeverfahrens sind verbindlich in der Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes festgelegt.
- Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 309 KB
- Grundsatzerklärung_zur_Menschenrechtsstrategie.pdf 318 KB
- Geschaeftspartnerkodex.pdf 313 KB
- Bericht zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) Berichtszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 169 KB