Das Institut für Rechtsmedizin
Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) wurde 1994 gegründet und ist aus der Abteilung Rechtsmedizin des Hauptgesundheitsamtes hervorgegangen. Es beschäftigt aktuell acht Ärzte und vier Verwaltungskräfte. Verwaltungsmäßig ist es an das Klinikum Bremen-Mitte angebunden, hat aber einen separaten Haushalt.
Das Institut hat zwei Standbeine. Zum einen ist es als untere Gesundheitsbehörde tätig und in dieser Funktion für das amtsärztliche Leichenwesen der Stadt und alle gerichtsärztlichen Aufgaben zuständig, zum anderen macht es die klassischen rechtsmedizinischen Angebote.
Das Institut kooperiert mit mehreren Laboren und bietet in diesem Zusammenhang auch sogenannte Vaterschaftsgutachten (Klärung von Familienverhältnissen durch DNA-Untersuchungen) und Drogenfreiheitsnachweise, beispielsweise zur Vorlage bei Verkehrsbehörden, an.
Wirtschaftlich trägt sich das Institut seit seiner Gründung – einschließlich Miets- und Gehaltszahlungen – vollständig selbst. Sogar die Beamtenbesoldungen werden nicht von der Stadt, sondern aus den Institutseinnahmen bestritten.
Enge Kontakte pflegt das IRM zur Hochschule für die öffentliche Verwaltung. Im Rahmen eines Lehrauftrages für Rechtsmedizin erhielt es Verantwortung für die gerichtsmedizinische Ausbildung der Polizei im Lande Bremen.
Überregionale Akzente setzte das Institut durch seine Aktivitäten bei der Reform des Leichenschauwesens. Weite Teile des bremischen Leichenrechts, das bundesweit als vorbildlich gilt und in einem nicht unerheblichen Teil auch in die Gesetzgebung der anderen Bundesländer mit eingeflossen ist, wurden im IRM erarbeitet. Zwei Mal entsandte es einen Vertreter in die von der Justizministerkonferenz initiierte Projektgruppe zur Überarbeitung des Leichenschausystems in Deutschland.
Der hohe Stellenwert der Qualitätssicherung der Arbeit findet seinen Ausdruck in der Tatsache, dass unsere Einrichtung das erste rechtsmedizinische Institut im deutschsprachigen Raum war, das 2002 vollständig zertifiziert wurde.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Kontakt
Institut für Rechtsmedizin
Haus 40
St. Jürgen-Str. 1
28205 Bremen
(0421) 497 - 73960
(0421) 497 - 19 73978
Durchführung der qualifizierten Leichenschau
Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) ist seit dem 01.08.2017 von der senatorischen Dienststelle für Gesundheit mit der Durchführung der qualifizierten Leichenschau betraut worden. ... weiter >>
Dr. Olaf Cordes
Institutsdirektor
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Olaf.Cordes@Klinikum-Bremen-Mitte.de