Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) ist seit dem 01.08.2017 von der senatorischen Dienststelle für Gesundheit mit der Durchführung der qualifizierten Leichenschau betraut. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Vorgehen besteht darin, dass die Todesfeststellung (durch jeden beliebigen Arzt) von der eigentlichen Leichenschau getrennt wurde.
Der todesfeststellende Arzt füllt die Todesbescheinigung aus. Beim nicht natürlichen oder ungeklärten Tod ist wie bisher die Polizei zu informieren. Fehlen Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, kann der Leichnam von einem Bestatter abgeholt werden. Anschließend ist das IRM per Fax (siehe Download-Formular) unter (0421) 497- 19 73978 über den Bedarf einer Leichenschau zu informieren. Diese wird dann in der Regel beim Bestatter oder im Krankenhaus durch einen Mitarbeiter des IRM am nächsten Werktag durchgeführt. Ausnahmen bedürfen der telefonischen Absprache (0421) 497-73960. Für weitere Informationen können Sie die angefügte FAQ-Liste einsehen oder sich an das IRM wenden.
Kontakt
Institut für Rechtsmedizin
St. Jürgen-Str. 1
28205 Bremen
Institutsdirektor
Dr. Olaf Cordes
(0421) 497-73960
(0421) 497-19 73978
Olaf.Cordes@Klinikum-Bremen-Mitte.de