Liebe Patientin, lieber Patient,
mit unseren erfahrenen Ärztinnen und Ärzten und modernsten medizinischen Technologien bieten wir Ihnen individuelle Behandlungen auf höchstem Niveau. Unser Ziel ist es, Ihnen bestmögliche medizinische Versorgung und einen hervorragenden Service zu bieten.
Daran anknüpfend bieten wir Ihnen zusätzliche Wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung) an. Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen während Ihres stationären Aufenthaltes. Entscheiden Sie sich für unsere wahlärztlichen Leistungen (Chefarztwahl), profitieren Sie von der Fachkompetenz, der besonderen Qualifikation sowie der langjährigen Erfahrung unserer Wahlärztinnen und Wahlärzten bzw. der jeweiligen Vertretung.
Mit dem Unterzeichnen der Wahlleistungsvereinbarung werden Sie während Ihres stationären Aufenthaltes in unseren Häusern als Privatpatient*in geführt. Während Ihrer Behandlung werden die Hauptleistungen federführend durch die Wahlärztin oder den Wahlarzt geprägt und erbracht.
Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte/ Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ/GOZ).
Bitte klären Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung/Zusatzversicherung/Beihilfe Ihren Leistungsumfang ab. Nicht jeder Versicherungstarif übernimmt die Kosten für die wahlärztlichen Leistungen. Die Abrechnung nach GOÄ/GOZ erfolgt anschließend direkt mit Ihnen. Eine Direktabrechnung der wahlärztlichen Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung/Zusatzversicherung/Beihilfe kann nicht vorgenommen werden.
Falls Sie unsere Wahlärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen wollen, oder weitere Servicefragen haben, so steht Ihnen das Team von der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort jederzeit Einsicht in die GOÄ/GOZ nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Krankenhäuser
der Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen
Sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Aufnahme unseres Krankenhauses hierfür gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in die GOÄ/GOZ nehmen.