Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mensch aus Ihrem nahen Umfeld liegt im Krankenhaus. Sie wollen ihm beistehen während seiner Erkrankung, Trost spenden oder auch den Alltag für ihn regeln. Sie erwarten ein Kind und möchten, dass der Vater die ersten Tage mit Ihnen gemeinsam im Krankenhaus verbringt.
Das ist grundsätzlich möglich: Patientinnen und Patienten dürfen zu ihrem Aufenthalt in der Gesundheit Nord eine Begleitung mitbringen.
Ehepartner, Lebensgefährten, der Vater, Familienangehörige oder Personen Ihres Vertrauens sind mit Ihnen gemeinsam hier bei uns herzlich willkommen.
Über Details und Möglichkeiten zu einem begleitenden Aufenthalt informieren wir Sie in diesem Faltblatt. Gerne steht Ihnen unser Klinikpersonal für weitere Informationen und zu freien Kapazitäten zur Verfügung.
Alles Gute,
Ihre Kliniken der Gesundheit Nord
ÜBERNAHME DER KOSTEN
Es gibt verschiedene Gründe und Diagnosen, bei denen der Aufenthalt einer Begleitperson sehr wahrscheinlich von den Kostenträgern übernommen wird. Die gesetzliche Grundlage für eine medizinische Begleitperson ist im Krankenhausentgeltgesetz geregelt. Die Kosten für eine Begleitperson werden übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Dies ist der Fall
- bei Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, d. h. bis einschließlich 6 Jahre. In dem Fall ist eine medizinische Begründung nicht notwendig.
- Ab dem 7. Lebensjahr ist eine medizinische Begründung von der Klinik notwendig.
Beispiele für Gründe einer medizinischen Begleitperson:
- Begleitpersonen, die im therapeutischen Konzept mit eingebunden werden
- psychische Erkrankung
- schwer hirngeschädigte Patienten
- Sterbebegleitungen oder geistige Behinderungen
Die Kosten werden voraussichtlich bei den o. g. Gründen, die anhand einer schriftlichen medizinischen Begründung vorliegen müssen, von Ihrer Krankenkasse / Versicherung übernommen.
Gerne können Sie sich im Vorfeld des Krankenhausaufenthaltes bei Ihrer Krankenkasse / Versicherung informieren und eine Kostenübernahme einholen. Bitte bringen Sie die Kostenübernahme zur Aufnahme mit und geben diese in der Zentralen Aufnahme ab.
Achtung: Die gesetzlichen Krankenkassen / Versicherungen übernehmen keine sozialmedizinischen Begründungen. Dazu zählen beispielsweise Sprachbarrieren, ein weit entfernter Wohnort, die Aufnahme eines Geschwisterkind oder mehrerer Geschwisterkinder.
WUNSCHLEISTUNG BEGLEITPERSON
Gerne können Sie auch bei einer nichtmedizinischer Indikation als Begleitperson aufgenommen werden. Bei freien Kapazitäten freuen wir uns, Sie mit aufzunehmen. Bitte sprechen Sie hierzu das Klinikpersonal an.
Der Klinikverbund Gesundheit Nord hat sich an die gesetzliche Grundlage angelehnt und berechnet für Begleitpersonen 45,00 € inkl. MwSt. je Berechnungstag und inklusive Verpflegung. Bei der Aufnahme einer Begleitperson in der Akademie am Klinikum Links der Weser betragen die Kosten 71,40 € inkl. MwSt je Berechnungstag ohne Verpflegung.
Bei der Aufnahme und Berechnung einer Begleitperson aus nichtmedizinischen Gründen besteht die Wahlleistung eines Ein- oder Zweitbettzimmers.
Bitte melden Sie sich zur Aufnahme in der zentralen Aufnahmestelle und schließen Sie dort die entsprechenden Verträge ab. Ohne eine Aufnahme ins Krankenhausinformationssystem mit entsprechendem Vertragsabschluss ist die Aufnahme einer Begleitperson nicht möglich. Eine Bettzuweisung und eine Verpflegung kann ansonsten nicht gewährleistet werden.