Die Abteilung Drittmittelservice ist für die Verwendung Ihrer Zuwendungen an die GesundheitNord gGmbH zuständig unter Beachtung der Intention mit der Sie Ihre Gelder bei uns einsetzen möchten, im Dienste der Gesundheit.
Dabei können Sie jederzeit von uns erwarten, dass wir bei der Einwerbung, Verwaltung und Verwendung der Gelder alle straf-, dienst- und berufsrechtlichen Regelungen sowie alle anderen Bestimmungen und Grundsätze des Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzips beachten.
Das Trennungsprinzip fordert eine klare Trennung zwischen Ihren Geldern und andern Umsatzgeschäften der GesundheitNord gGmbH. Dabei garantieren wir Ihnen maximale Transparenz und legen Ihre finanziellen Zuwendungen gegenüber Ihnen und unserer Geschäftsführung offen. Ein elementarer Grundsatz dabei ist das Äquivalenzprinzip, was besagt, dass Ihre eingesetzten Gelder und unsere Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen.
Während unserer gesamten Zusammenarbeit garantieren wir Ihnen, dass alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen an medizinische Einrichtungen oder deren Mitarbeiter transparent und somit nachvollziehbar dokumentieren werden. Daher entscheidet unsere Geschäftsführung final über die Annahme Ihrer Gelder.
Empfänger Ihre finanziellen Zuwendungen ist immer die GesundheitNord gGmbH unter Zuordnung einer Fachklinik innerhalb des Klinikverbundes.
Sponsoring
Was ist Sponsoring?
Unter Sponsoring ist die Leistung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine natürliche oder juristische Person mit wirtschaftlichen Interesse zu verstehen. Die Zusammenarbeit zwischen der GesundheitNord und u.a. der Pharmaindustrie bzw. den Medizinprodukteherstellern sind unter der Berücksichtigung von den normierten Regeln und Grundsätzen wie dem Trennungsprinzip, dem Transparenzprinzip, dem Äquivalenzprinzip und dem Dokumentationsprinzip möglich.
Unter anderem ist Sponsoring möglich im Rahmen von einzelnen Kooperationen, wie z.B. bei Leistungsaustauschbeziehungen in Form von Referenten- und Beraterverträgen. Aber auch die Annahme von Beiträgen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen wie Fortbildungsveranstaltung, eine wissenschaftliche Tagung oder einen Kongress. Ein Industrieunternehmen darf dort werbend auftreten und zahlt hierfür eine Vergütung. Diese Unterstützungsleistungen dürfen nur zur Finanzierung des wissenschaftlichen Programms verwendet werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Finanzierung von Rahmenprogrammen ausgeschlossen ist. Weiterhin sieht das Berufsrecht vor, dass das Sponsoring, dessen Bedingungen und ihr Umfang bei der Ankündigung und der Durchführung der Veranstaltung offen zu legen sind.
Im Bereich der einseitigen Unterstützungsleistungen, also der Gewährung von Vorteilen ohne die Einforderung einer Gegenleistung, liegt der Schwerpunkt bei der finanziellen Unterstützung der Ärzte bei deren Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Es werden vom Sponsor insbesondere Teilnahmegebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten und Kosten für Verpflegung gesponsert.
Vertragsmanagement Klinische Studien
Die Gesundheit Nord hat ein großes Interesse an klinischen Prüfungen/Studien teilzunehmen, da wissenschaftliche Studien die unabdingbare Voraussetzung sind für die Verbesserung diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten, die allen Patienten zu Gute kommt.
Wie bietet den Unternehmen, die Studien an unseren vier Klinikstandorten durchführen möchten, durch eine zentrale Organisationseinheit die Möglichkeit eines schnellen, strukturierten und standortübergreifenden Vertragsmanagement bis zur Initiierung der Studie im Prüfzentrum.
Als serviceorientiertes Abteilung steht der Drittmittelservice außerdem den Ärzten der Gesundheit Nord bei der Planung, Umsetzung und Durchführung von klinischen Studien zur Seite und übernimmt die Kommunikation mit den Vertragspartnern.
Benchmarking
Die GesundheitNord gGmbH nutzt auf freiwilliger Grundlage verschiedene Benchmarking-Instrumente mit vergleichenden Betrachtungen mit dem Ziel der stetigen Verbesserung.
Die Gesundheit Nord gGmbH ist u.a. Mitglied im Arbeitskreis „klinische Studien“ der kommunalen Großkrankenhäuser (www.kommunale-grosskrankenhaeuser.de), in dem sich 20 Maximalversorger im "kommunalen Betriebsvergleich" regelmäßig austauschen.
Je nach Fragestellung gibt es weitere spezielle Vergleiche in unterschiedlichen medizinischen und administrativen Fachbereichen.
Kontakt
Für Fragen zu Sponsoring, Spenden oder dem Vertragsmanagement von neu zu initiierenden Studien/ klinischen Prüfungen steht Ihnen das Team des Drittmittelservice gerne zur Verfügung:
Abteilungsleitung Drittmittelservice
Alexander Lee
drittmittelservice@gesundheitnord.de
(0421) 497 81220