A - Anmeldung - Anwesenheit
Anmeldung:
Die Anmeldung muss spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Moduls eingegangen sein Die Anmeldung kann aber auch für die gesamten Module erfolgen.
Anwesenheit:
Zum Nachweis der Anwesenheit und zur Bestimmung der Fehlzeiten werden Anwesenheitslisten geführt, die die TN täglich unterschreiben.
B - Beginn der FWB - Berufspraktische Weiterbildung - Berufspraktische Weiterbildungsphasen - Beurteilungen - Bildungsplan - Bücher
Beginn der FWB:
Der Beginn der Fachweiterbildung kann individuell mit dem Einstieg in ein beliebiges Modul erfolgen. Vom Beginn muss der Fachweiterbildungsstätte in Kenntnis gesetzt werden, damit diese einen Überblick über die individuelle Dauer der Fachweiterbildung hat.
Berufspraktische Weiterbildung:
Die berufspraktische Weiterbildung obliegt primär den Abteilungen der Notfallpflege. Bei Teilnahme an der Fachweiterbildung müssen die Kliniken einen Praxisanleiter bestellen. Bei Wechsel in ein neues Arbeitsfeld sind je nach Kenntnisstand der Teilnehmer Einarbeitungszeiten von 3-4 Wochen zu gewährleisten.
Berufspraktische Weiterbildungsphasen
Jedem Modul ist eine berufspraktische Weiterbildungszeit zugeordnet, die in geeigneten Einsatzfeldern stattfinden muss. Ein Wechsel in eine andere Notfallaufnahme ist obligat. Die TN können sich die Einsatzorte in Absprache mit der FWB selbsttätig suchen.
- Grundmodule: mind.: 16 Wochen in geeigneten Einsatzfeldern, i.d.R. im eigenen Bereich
- Fachmodul 1: mind.: 10 Wochen in geeigneten Einsatzfeldern, i.d.R. im eigenen Bereich
- Fachmodul 2: mind.: 20 Wochen in geeigneten Einsatzfeldern, hiervon mindestens 8 Wochen (300h) auf einer Intensivstation
- Fachmodul 3: mind.: 17 Wochen in geeigneten Einsatzfeldern, hiervon mindestens 160h im Rettungsdienst und 160h in der Anästhesie
Beurteilungen:
Jeder Praxiseinsatz wird beurteilt. Die Zeiten auf den Heimatstationen sind davon nicht ausgenommen. Dazu werden entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt. Idealweise erfolgt die Abschlussbeurteilung nach einem Erst- und einem Zwischengespräch, welche vorher zu führen sind. Mit der Beurteilung muss eine schriftliche Meldung über die angefallenen Fehlzeiten erfolgen.
Bildungsplan:
Da die Dauer der Fachweiterbildung 2-4 Jahre betragen kann, muss für jeden Teilnehmer ein individueller Bildungsplan erstellt werden, der die Modulplanung und die Zuordnung der berufspraktischen Einsatzzeiten regelt. Die zeitliche Zuordnung der berufspraktischen Phasen zu den Modulen wird von der Facheiterbildungsstätte vorgenommen, wenn es sich um Unterrichtsmodule handelt, die von der Facheiterbildung durchgeführt werden. Für Module, die an anderen Häusern absolviert werden, übernimmt der jeweilige Bildungsanbieter die Organisation.
Bücher:
Die FWB gibt Empfehlungen heraus. Anschaffungen müssen privat bezahlt werden. Bücher können bei der FWB eingesehen und auch ausgeliehen werden.
D - Dauer
Dauer:
Die Fachweiterbildungsmodule können innerhalb von 2 - 4 Jahren absolviert werden.
E - Einsatzplan
Einsatzplan:
Die Einsätze werden nach den Vorgaben der Fachweiterbildung von den TN organisiert und mit der FWB abgesprochen. Jeder TN erhält dann einen individuellen Einsatzplan.
F - Fahrwege - Fehlzeiten - Fremdeinsatz
Fahrwege:
Im Rahmen eines etwaigen Fremdeinsatzes ist mit längeren Fahrwegen rechnen. Die persönliche Wünsche und Wohnorte werden im Rahmen der planerischen Möglichkeiten berücksichtigt. Grundsätzlich muss jedoch die generelle Bereitschaft bestehen auch längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen (ca. 1 Autostunde pro Wegstrecke)!
Fehlzeiten:
Sämtliche Fehlzeiten (Theorie und Praxis) werden für jeden Teilnehmer auf einem Fehlzeitenkonto gesammelt. Die Fehlzeit wird für jedes Modul ermittelt und darf 10% der Theorie und der berufspraktischen Phase nicht überschreiten.
Fremdeinsatz:
Fremdeinsatz bedeutet, dass der Einsatz außerhalb des eigenen Hauses stattfindet. Er dauert in der Regel 3 Monate. Während des Fremdeinsatzes darf kein Urlaub genommen werden. TN mit ¾ der Arbeitszeit müssen während dieser Zeit Vollzeit arbeiten. Wenn ein/e entsprechende/r ¾ Rotationspartner zur Verfügung steht, dauert der Einsatz 4 Monate.
H - Hygieneprojekt
Hygieneprojekt:
Wird im Rahmen des Intensivmoduls 1 durchgeführt. Veränderungen im persönlichen Hygieneverhalten und Hygienemanagement sind längerfristige Prozesse.
Phase 1: Unterricht im Klassenverband - Vermittlung von Grundlagen, TN formulieren ihre persönlichen Lernfelder
Praxisphase: Selbstständiges Arbeiten in Kleingruppen auf der Station, gegenseitige Reflektion des Hygieneverhaltens
Phase 3: Auswertung des Praxistages im Klassenverband. Klärung von fachlichen Fragen,
TN legen ihre Lernthemen für die weitere Zeit fest.
Anschlussphase: Reflektion des Hygieneverhaltens als Bestandteil der praktischen Begleitungen durch die Mitarbeiterinnen der FWB.
K - Kinaesthetics - Kooperationspartner - Krankmeldung
Kinaesthetics:
Im Rahmen des Fachmoduls 2 wird ein Grundkurs "Kinaesthetics in der Pflege", durchgeführt, der im Preis enthalten ist.
Kooperationspartner:
Die Weiterbildungsmaßnahme wird im Verbund mit Kooperationspartnern durchgeführt.
Krankmeldung:
Es gelten die gleichen Bedingungen wie auf den Stationen. Die Krankmeldung am Unterrichtstag muss am gleichen Tag bei der FWB telefonisch erfolgen (Anrufbeantworter ist ständig geschaltet). Die Fehlzeiten werden Pflegedienstleitungen weitergemeldet. Tel.: 0421 / 879 / 1370, Fax.: 879 / 1480, Email: fwb@klinikum-bremen-ldw.de
L - Lernthemen - Leistungsnachweise
Lernthemen:
Jeder Teilnehmer erhält einen Lernthemenkatalog. In diesem Katalog muss die fachpraktische Anleitung / Einarbeitung fachlich und zeitlich dokumentiert werden. Jedem Teilnehmer steht fachpraktische Anleitung zu.
Die Organisation dieser Anleitungen obliegt sowohl dem TN als auch dem Praxisanleiter. Die Führung der Lernzielkataloge wird durch die FWB kontrolliert. Für die Führung des Kataloges ist der Teilnehmer verantwortlich.
Leistungsnachweise:
Innerhalb der Module werden schriftliche Arbeiten als Leistungsnachweise benotet. Jede/r Teilnehmer muss an den Modularbeiten teilnehmen.
Die Note muss mindestens ausreichend sein, sonst wird der Teilnehmer nicht zur Modulprüfung zugelassen.
M - Module - Modulprüfungen - Modulzertifikate
Module:
Die Fachweiterbildung besteht aus mindestens 4 Modulen. 1 Grundmodulen und 3 Fachmodulen. Zum Erwerb der Qualifikation zum/zu Praxisanleiter*in muss das Grundmodul Praxisanleitung zusätzlich absolviert werden. Dies ist allerdings keine verpflichtende Vorrausetzung für die Fachpflegequalifizierung.
Grundmodul :
Professionelle Orientierung 224 Std
Grundmodul Praxisanleitung:
Grundmodul Praxisanleitung 80 Std
(Optionales Modul)
Fachmodul 1
Grundlagenkompetenzen in der Notfallpflege 88 Std
Fachmodul 2
(IMC-Qualifikation)
Grundlagen der Versorgung und
Überwachung kritisch kranker Menschen 256 Std.
Fachmodul 3
Komplexe Situationen in der
Notfallpflege 176 Std.
Modulabschluss:
Jedes Modul wird einzeln durch Prüfung abgeschlossen. Die Grundmodule sind für alle Fachweiterbildungsrichtungen gleich und können bei anderen Anbietern absolviert werden.
Die Praxisanleiterweiterbildung kann angerechnet werden, so sie den Empfehlungen des Landes Bremen zur Praxisanleiter Weiterbildung gleichzusetzen ist.
Modulplanung:
Die Module werden von der Fachweiterbildung so geplant, dass es grundsätzlich möglich ist, die Module innerhalb von 2 Jahren zu absolvieren. Insgesamt ist eine Modul-Vorplanung für 4 Jahre erstellt, um grundsätzlich eine individuell längere Dauer der Fachweiterbildung zu ermöglichen.
Module an unterschiedlichen Häusern:
Falls ein Teilnehmer nicht alle Module an unserer Fachweiterbildungsstätte absolvieren möchte, oder beispielweise schon Praxisanleiter ist, sollte uns dies sehr frühzeitig mitgeteilt werden. Es besteht dann ein besonderer Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Modultermine (Unterricht). Weiterhin muss die zeitliche Zuordnung der berufspraktischen Phasen zu den Modulen mit den anderen Anbietern abgestimmt werden.
Modulprüfungen:
Grundmodul: Professionelle Orientierung: Expose mit vertiefter "Sachanalytischer Darstellung"
Grundmodul Praxisanleitung: Portfolio mit anschließender mündlicher Prüfung
Fachmodul 1: Grundlagenkompetenzen in der Notfallpflege schriftl. Leistungsnachweis
Fachmodul 2: IMC-Qualifikation schriftl. Leistungsnachweis
Fachmodul 3: Komplexe Situationen in der Notfallpflege. prakt. Leistungsnachweis
Für die mündlichen Prüfungen werden separate Termine nach Ablauf des jeweiligen Moduls anberaumt. Die schriftlichen Leistungsnachweise finden am Ende, oder innerhalb des Moduls statt Die praktischen Modulprüfungen werden individuell terminiert, wenn die Teilnehmer die berufspraktische Phase weitgehend absolviert haben.
Modulzertifikate
Nach erfolgreichem Bestehen der jeweiligen Modulprüfung und nach Abgabe der Beurteilung / Fehlzeiten / Nachweis der Anleitungszeiten in der FWB wird das Modulzertifikat ausgestellt.
P - Praktische Begleitungen - Praktische Prüfung - Praxisanleitung - Prüfung- Abschluss
Praktische Begleitungen:
Es finden bei jede/r TeilnehmerIn praktische Begleitungen mit einer/m MitarbeiterIn der FWB statt. Die Termine werden individuell geplant und abgesprochen. Begleitungen finden in den Notaufnahmen und / oder auf der Intensivstation statt. Die TN sind verpflichtet diese Termine wahrzunehmen und sich um die entsprechenden Termine zu bemühen. Die Grobplanung erfolgt im Rahmen des Bildungsplanes
Praktische Prüfung:
Prüfungsablauf und Prüfungskriterien werden im jeweiligen Fachmodul thematisiert.
Praxisanleitung:
Mindestens 10 % der berufspraktischen Zeit eines Moduls muss als Anleitungszeit nachgewiesen werden. Insgesamt sind 24 Tage nachweispflichtig.
Sämtliche Praxisstellen haben PraxisanleiterInnen gemeldet, die für die fachpraktische Anleitung zuständig sind. Es finden regelmäßig PA-Treffen statt, in denen alle aktuellen organisatorischen und inhaltlichen Fragen besprochen werden.
Prüfung- Abschluss:
Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann stellen und wird zugelassen, wer alle Module erfolgreich absolviert hat. Als Abschluss ist eine Hausarbeit anzufertigen. Die Kriterien zum Anfertigen der Abschlussarbeit werden von der FWB benannt, den TN rechtzeitig bekannt gegeben und mit den TN eingeübt. Die Vorgaben sind verbindlich.
Wesentliche Inhalte der Abschlussarbeit werden von den TN in einer mündlichen Prüfung dargelegt. Modul übergreifende Aspekte können in dieser Prüfung einfließen.
R - Rahmenlehrplan
Rahmenlehrplan:
Den Modulen sind entsprechende Inhalte zugeordnet.
S - Seminare
Seminare:
Grundmodul : „Teamentwicklungstraining“ & „In Beziehung treten“
Fachmodul 2: „Grenzsituationen / ethische Fragen“ & „Advanced Life Support Workshop“
Fachmodul 3: „Atemwegsmanagement“, „Cast-Kurs“ & „Schwerstverletztenmanagement in der Klinik (SIK)“
U - Urlaub
Urlaub:
Der Urlaub kann innerhalb der 2 Jahre nahezu frei verplant werden. Lediglich während des 3-monatigen Fremdeinsatzes sollen 5 Tage Urlaub genommen werden. Wer beabsichtigt innerhalb des Hauses, aber in einer anderen Abteilung Urlaub zu nehmen sollte sehr frühzeitig mit den entsprechenden Leitungspersonen Kontakt aufnehmen! Fällt der Urlaub in die Unterrichtszeit, so muss dieser als Fehlzeit angerechnet werden. Es empfiehlt sich daher den Urlaub so zu planen, dass er nicht in eine Blockwoche fällt.
Z - Zulassung zur Weiterbildung
Zulassung zur Weiterbildung:
Voraussetzung ist das Examen als Gesundheits- und KrankenpflegerIn oder Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn. Es muss eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr vorliegen.