Weitere Informationen finden sich auch unter: www.gewebenetzwerk.de

Übersicht

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland koordiniert und fördert.

Die DGFG hat seitdem ein Netzwerk zahlreicher deutscher Kliniken, Gewebebanken und transplantierender Einrichtungen aufgebaut. Das größte Netzwerk der Gewebemedizin in Deutschland ist offen für weitere Partner und Unterstützer.

Transparenz und offene Kommunikation mit allen Beteiligten soll die Akzeptanz der Gewebespende sichern und weiter erhöhen. Die DGFG schließt eine kommerzielle Zusammenarbeit mit Dritten aus, um die Gemeinnützigkeit und Akzeptanz der Gewebespende zu erhalten.

Gesellschafter sind vier öffentliche Universitäten - Anstalten des öffentlichen Rechts - sowie ein Diakonie-Klinikum: Es handelt sich um das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock und das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG selbst wird von den Behörden der Länder und Kommunen sowie dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft. Bundesweit arbeiten über 100 Krankenhäuser, 13 Gewebebanken und mehr als 120 Transplantationsprogramme mit der DGFG zusammen.

Informationen zur Gewebespende

Klinisch relevant ist aus heutiger Sicht insbesondere die Spende und Transplantation von Augenhornhäuten, Herzklappen, Blutgefäßen, Knochen, Bindegewebe, Sehnen und Haut. Es werden deutlich mehr Gewebe als Organe transplantiert. Im Unterschied zu diesen werden Gewebe nicht sofort transplantiert.

In Gewebebanken erfolgt die Aufbereitung der Gewebe zu Transplantaten, die sogenannte Prozessierung. Gewebespenden sind nicht an den Hirntod gebunden. Etwa 80 Prozent aller im Krankenhaus Verstorbenen sind aus medizinischer Sicht mögliche Gewebespender. Die Entnahme der Augen ist bis zu 72 Stunden nach dem Tod möglich. Eine Altersbegrenzung besteht hierbei nicht. Auch eine Krebserkrankung ist primär keine Kontraindikation.

Medizinische, sprich virologische und histologisch- pathologische Untersuchungen des Spenders, schützen die Empfänger vor der Übertragung von Erregern bzw. Erkrankungen. Grundvoraussetzung für jede Spende ist die Einwilligung, entweder in Form einer mündlichen oder schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (z.B. Organund Gewebespendeausweis) oder durch die Einwilligung der Angehörigen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Gewebegesetz trat 2007 als Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft. Als Artikelgesetz setzt es die zugrundeliegende EU-Richtlinie vor allem durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Transplantationsgesetzes (TPG) um.

Rechtliche Fragen der Gewebespende wie etwa die Aufklärung der Bevölkerung und die Einwilligung zur Spende, Auskunftspflichten der medizinischen Einrichtungen sowie das Gewebehandelsverbot sind im Transplantationsgesetz geregelt. Des Weiteren wurde bestimmt, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten eines potentiellen Gewebespenders durch Gewebeeinrichtungen zulässig sind.

Die den möglichen Gewebespender vor seinem Tod behandelnden Ärzte sind zu entsprechenden Auskünften verpflichtet. Die DGFG darf erhobene Daten zur Abklärung einer Gewebespende und zur Unterrichtung der nächsten Angehörigen verwenden (§ 7 TPG). Zudem wurde erstmals ein grundsätzliches Handelsverbot für nicht industriell hergestellte Gewebezubereitungen gesetzlich verankert (§ 17 TPG).

Jana Sitzwohl

DGFG Koordinatorin Region Nord
c/o Klinikum Bremen Mitte, Haus 6
St.-Jürgen-Str. 1, 28177 Bremen
 +49(421) 497 70780
 +49(421) 497 19 70786
 Jana.Sitzwohl@gewebenetzwerk.de

Dr. rer. nat. Rebecca Lia Weilandt

DGFG Koordinatorin Region Nord
c/o Klinikum Bremen Mitte, Haus 6
St.-Jürgen-Str. 1, 28177 Bremen
 +49(421) 497 70781
 +49(421) 497 19 70786
 rebecca.weilandt@gewebenetzwerk

Stella Dose

Ärztliche Mitarbeiterin DGFG
+49(421) 497 70783
 +49(170) 200 40 50
 +49(421) 497 197086
 stella.dose@gewebenetzwerk.de
 

Anna Kreyenhop

Ärztliche Mitarbeiterin DGFG
+49(421) 497 70783  
 +49(151) 191 07 326  
 +49(421) 497 197086
 anna.kreyenhop@gewebenetzwerk.de

Notfall

Unsere Notfallaufnahmen:

Klinikum Bremen-Mitte

(0421) 497-77840


Notfallambulanz in der Kinderklinik
(0421) 497-71005 (Empfang)

Klinikum Bremen-Nord

(0421) 6606-1443


Notfallambulanz in der Kinderklinik
(0421) 6606-1371

Klinikum Bremen-Ost

(0421) 408-1291

Klinikum Links der Weser

(0421) 879-1206


 

Hier werden Leben gerettet.

Die Bremer Notaufnahmen

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Emergency Rooms

Easing the Workload of Bremen’s Emergency Rooms

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Acil servisler

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Im Notfall
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