Allgemeines
Der Datenschutz ist im Grundgesetz verankert und wird in der Gesundheit Nord über folgende Rechtsnormen hauptsächlich geregelt (Auszug)
- EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu)
- Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)
Die betrieblichen Gegebenheiten müssen mit den Bestimmungen dieser Rechtsnormen in Einklang gebracht werden. Das bedeutet insbesondere Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Was bedeutet Datenschutz und Datensicherheit?
Bei der (technischen) Datensicherheit sind die Daten selbst zu schützen, beim Datenschutz muss das Persönlichkeitsrecht der/des Einzelnen geschützt werden. Dabei ist insbesondere von den Daten die Rede, die in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und/oder verarbeitet werden. Datenschutz im Krankenhaus umfasst also zum einen die Datensicherheit und Datensicherung, die vornehmlich von der IT sichergestellt werden. Zum anderen geht es um den Schutz der Patientendaten und der Mitarbeiterdaten, aber auch von Lieferanten oder Besuchern oder anderen Personengruppen, die mit dem Krankenhaus zu tun bekommen.
Schließlich sind auch bestimmte Betriebs- und Geschäftsdaten, wie beispielsweise Einkaufspreise, Dritten gegenüber zu schützen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind die Daten im technischen und administrativ-kaufmännischen Bereich, die der Arbeitgeber als vertraulich eingestuft hat oder von denen angenommen werden kann, dass diese nicht öffentlich bekannt werden dürfen.
Im Übrigen gilt
Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur fehlende Antworten. Scheuen Sie sich nicht, den Datenschutzbeauftragten (DSB) zu fragen. Die Kontaktdaten finden Sie oben.
Der Datenschutzbeauftragte:
(0421) 497-81224
(0421) 497-1981035
datenschutz@gesundheitnord.de