24-stündiger Grundkurs im Strahlenschutz für
Mediziner und Medizinphysiker nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung.
Der Grundkurs stellt den zweiten Kurs in der Strahlenschutzausbildung dar. Er muss vor einem Spezialkurs besucht werden.
Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Themen:
- Grundlagen der Strahlenphysik
- Dosisbegriffe und Dosimetrie
- Strahlenbiologische Grundlagen
einschließlich der Wirkung kleiner Dosen - Natürliche und zivilisatorische
Strahlenexpositionen des Menschen - Baulicher und apparativer Strahlenschutz
- Strahlenschutz des Personals
- Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
- Störfallsituationen
- Praktische Übungen und Demonstrationen
Kenntniskurs
Dieser Kurs steht am Beginn der Strahlenschutzausbildung. Dieser Kurs ist Voraussetzung dafür, dass Ärzte, die keine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlen anwenden dürfen und damit auch die für den Erwerb der Fachkunde notwendige praktische Tätigkeit im Röntgenbereich durchführen können. Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Grundkurs
Der Grundkurs stellt den zweiten Kurs in der Strahlenschutzausbildung dar. Er muss vor einem Spezialkurs besucht werden.
Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Spezialkurs
Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs ist verpflichtend für den Besuch des Spezialkurses.
Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Aktualisierungskurs
12-stündiger Aktualisierungskurs im Strahlenschutz zum Erhalt der Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie (nach § 18a RöV und § 30 StrlSchV)
8-stündiger Aktualisierungskurs im Strahlenschutz zum Erhalt der Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik (nach § 18a RöV)
Die Kurse dienen dem Erhalt der Fachkunde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.