Vorschriften:
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss nach der Röntgenverordnung nicht nur jeder Arzt besitzen, der eigenverantwortlich Röntgenuntersuchungen durchführt, sondern sie ist auch Voraussetzung für das Stellen der rechtfertigenden Indikation (Unterschreiben von Röntgenscheinen!).
Für die Fachkunde ist der Besuch des Kenntniskurses (ehem. Unterweisungskurs) und Grundkurses und zusätzlich des Spezialkurses „Diagnostik“ obligatorisch. Für die Notfalldiagnostik als Voraussetzung für die Stationsarbeit werden beispielsweise u.a. 12 Monate praktische Erfahrung („Sachkunde“) unter speziellen Aspekten des Strahlenschutzes gefordert.
Ablauf der Ausbildung:
Zu Beginn der praktischen Tätigkeit für den Erwerb der Fachkunde muss der 8-stündige Kenntniskurs besucht werden; danach folgen - in der Regel parallel zur praktischen Tätigkeit - der Grundkurs, der Spezialkurs „Diagnostik“ und evtl. weitere Spezialkurse.
Aktualisierungskurse:
Nach der Neufassung der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung gilt eine einmal erteilte Fachkunde nur fort, wenn sie mindestens alle 5 Jahre durch eine anerkannte Fortbildung aktualisiert wird.
Anerkennung der Kurse:
Alle Kurse entsprechen nach Dauer und Inhalt den gültigen Richtlinien im Strahlenschutzrecht und werden von den Behörden des Landes Bremen - und damit bundesweit - für den Fachkundenachweis anerkannt.
Fortbildungspunkte:
Alle angebotenen Kurse werden auf das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Bremen mit einem Punkt pro jeweiligem Stundenumfang angerechnet.
Kenntniskurs
Dieser Kurs steht am Beginn der Strahlenschutzausbildung. Dieser Kurs ist Voraussetzung dafür, dass Ärzte, die keine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlen anwenden dürfen und damit auch die für den Erwerb der Fachkunde notwendige praktische Tätigkeit im Röntgenbereich durchführen können. Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Grundkurs
Der Grundkurs stellt den zweiten Kurs in der Strahlenschutzausbildung dar. Er muss vor einem Spezialkurs besucht werden.
Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Spezialkurs
Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs ist verpflichtend für den Besuch des Spezialkurses.
Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Aktualisierungskurs
12-stündiger Aktualisierungskurs im Strahlenschutz zum Erhalt der Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie (nach § 18a RöV und § 30 StrlSchV)
8-stündiger Aktualisierungskurs im Strahlenschutz zum Erhalt der Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik (nach § 18a RöV)
Die Kurse dienen dem Erhalt der Fachkunde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Nach regelmäßigem Besuch der Veranstaltung und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Seminarleitung und Anmeldung:
Dr. rer. nat. Mario Liebmann
Klinikum Links der Weser
Seminar für Strahlenschutz
Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin
Senator-Weßling-Str. 1
28277 Bremen
Fon: 0421/ 879-1595
Fax: 0421/ 879-1732
Mail: mario.liebmann@klinikum-bremen-ldw.de