Maßregelvollzug
Der Maßregelvollzug leistet die fachliche Behandlung und Unterbringung psychisch erkrankter und/oder abhängigkeitserkrankter Menschen, die straffällig geworden sind. Aufgrund der psychischen Erkrankung konnten sie zum Zeitpunkt der Tat zum einen kein Verständnis für die Rechtswidrigkeit aufbringen und zum anderen nicht bewusst über ihr Verhalten bestimmen oder entscheiden. Aus dieser eingeschränkten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann sich eine Schuldunfähigkeit bzw. eine verminderte Schuldfähigkeit ergeben (siehe §§ 20 und 21 Strafgesetzbuch [StGB]). Der Maßregelvollzug existiert neben dem Strafvollzug und ist nicht mit diesem gleichzusetzen.
Der gesetzliche Auftrag sieht die Besserung und Sicherung vor. Bei der Besserung steht der Mensch im Fokus, wobei eine individuell abgestimmte interdisziplinäre Behandlung erarbeitet und durchgeführt wird. Die Sicherung wird durch bauliche Strukturen und die kontinuierliche Unterstützung und Begleitung der Mitarbeitenden gewährleistet.
Die Grundlagen der Unterbringung in den Maßregelvollzug bilden das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die Strafprozessordnung (StPO):
- § 63 StGB – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- § 64 StGB – Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- § 81 StPO – Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens
- § 126a StPO – Einstweilige Unterbringung
- § 453c StPO – Sicherungshaftbefehl (Vorläufige Maßnahme vor Widerruf der Aussetzung)
- § 67h StGB – Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention
Struktur
Die Forensik des Klinikums Bremen-Ost teilt sich auf die Häuser 15, 18 und 9 auf. Seit März 2021 gehört ebenso die Station 5 B zu der forensischen Psychiatrie, welche aktuell 18 Behandlungsplätze anbietet. Somit gibt es insgesamt 155 Behandlungsplätze.
Die nach Krankheitsbildern sortierten Häuser 15 und 18 mit ihren 7 Stationen und die Station 5 B, geschlossener Maßregelvollzug, verfügen über 139 Behandlungsplätze.
Hinzu kommt das Haus 9 für den offenen Maßregelvollzug mit 11 Behandlungsplätzen und einer Wohngemeinschaft mit 5 Plätzen. Neben der stationären Behandlung wird hier eine tagesklinische und ambulante Versorgung über die Psychiatrische Institutsambulanz - Forensik (PIA-F) angeboten.
Darüber hinaus leistet der forensische Begleitdienst die Sicherung der Patient:innen bei Begleitungen zu externen Terminen, wie z.B. Gerichtstermine.