Sehr geehrte Besucher:innen, sehr geehrte Angehörige,
über Ihre Besuche in unserer Klinik freuen wir uns! Besuche sind für unsere Patient:innen sehr wichtig. So können soziale Kontakte beibehalten, gefördert oder auch aufgebaut werden. Sie als Angehörige oder Freund:innen sind häufig eine wichtige Stütze in der Therapie und auch danach. Ihre Besuche stellen eine Verbindung zum Leben außerhalb der Klinik dar. Im Maßregelvollzug gelten allerdings besondere Sicherheitsstandards und deshalb wollen wir Sie bitten, sich an die folgenden Regelungen zu halten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie werden Menschen behandelt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder unter Einfluss einer Suchterkrankung straffällig geworden sind. Ziele der Therapie im Maßregelvollzug sind in erster Linie die Behandlung der Erkrankung des:der Patient:in, die Reduktion der Gefährlichkeit, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Vorbereitung auf ein straffreies Leben.
Besuchsregeln
- Den Anweisungen der Klinikmitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.
- Besuchende müssen durch die Patient:innen eine Woche im Voraus auf den Stationen mit vollständigem Namen und der gewünschten Besuchszeit angemeldet werden. Unangemeldeter Besuch kann nicht gewährt werden.
- Alle Besuchenden müssen einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein o.ä.) vorlegen.
- Sie und alle von Ihnen mitgebrachten Gegenstände werden beim Eintreffen in unserem Haus kontrolliert. Bei Verweigerung dieser Kontrollen kann ein Besuch nicht stattfinden.
- Pro Besuch können maximal zwei Personen von einem:einer Patient:in empfangen werden.
- Besuche von Kindern (Personen unter 18 Jahren) müssen im Vorfeld von dem:der Patient:in beantragt werden. Kinderbesuche finden zu gesonderten Besuchszeiten statt. Kinder müssen während des Besuchs von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
- Besuch findet grundsätzlich in den Besuchsräumen der Klinik statt, nicht auf der Station.
- In allen Besuchsräumen herrscht Rauchverbot. Während des Besuchs besteht keine Möglichkeit zu rauchen.
- Intimer Körperkontakt und sexuelle Handlungen sind nicht gestattet.
- Alkoholisierte und/oder unter Drogeneinfluss stehende Besuchende werden ebenso wenig zum Besuch zugelassen, wie Besuchende, die sich aggressiv oder bedrohlich verhalten.
- Bitte beachten Sie während des Besuches die Privatsphäre aller Patient:innen und Besuchenden. Aus Kapazitätsgründen kann es vorkommen, dass mehrere Patient:innen mit ihrem Besuch zeitgleich in einem Raum sind. Dann wird besonders darum gebeten Rücksicht aufeinander zu nehmen und sich in angemessener Lautstärke zu unterhalten.
- Bitte halten Sie sich an die geltenden Regeln, da wir den Besuch sonst abbrechen müssen.
Ablauf des Besuchs
- Sie melden sich rechtzeitig zur Besuchszeit namentlich bei den Mitarbeitenden der Pforte an und teilen mit, wen Sie besuchen möchten. Alle Besuchenden müssen im Vorfeld angemeldet sein.
- Sie betreten die Schleuse, geben ihren Ausweis ab und erhalten im Gegenzug ein Besuchsschild, das Sie bitte sichtbar an der Kleidung tragen.
- Sie und alle von Ihnen mitgeführten Gegenstände werden kontrolliert. Ihre persönlichen Gegenstände werden für die Zeit des Besuchs in einem Schließfach eingeschlossen. (Siehe Kontrollen)
- Nach der Kontrolle gehen Sie in den Warteraum bis ein Mitarbeitender der Station Sie abholt und in den jeweiligen Besuchsraum bringt.
- Sie können jetzt bis zum Ende der Besuchszeit die Zeit mit Ihrer/ Ihrem Angehörigen verbringen. Sie haben aber auch jederzeit die Möglichkeit, den Besuch vorzeitig zu beenden. Dafür melden Sie sich über eine Sprechanlage bei den Mitarbeitenden an der Pforte.
- Nach dem Besuch werden Sie wieder von einem:einer Mitarbeiter:in der Station zur Pforte gebracht. Dort nehmen Sie ihre eingeschlossenen Sachen wieder an sich, geben das Besuchsschild ab und erhalten ihren Ausweis zurück.
KONTROLLEN
Die Taschen- und Personenkontrollen erfolgen mithilfe eines Metalldetektors und eines Durchleuchtungsgeräts oder durch einen Handdetektor und/oder abtasten.
Die Besucher:innen sind dabei verpflichtet, den Pfortenpersonal alle von ihnen mitgebrachten Gegenstände zu zeigen. Beachten Sie dazu bitte unbedingt die Liste der verbotenen
Gegenstände.
Bringen Sie bitte nur das mit in die Klinik, was Sie für den Besuch wirklich brauchen. Je weniger wir kontrollieren müssen, um so mehr Zeit bleibt für Ihren Besuch. Sie haben die Möglichkeit, Ihre persönlichen Dinge (Handy, Armbanduhr, Portemonnaie, Handtasche, Rucksack u.ä.) in einem Schrank an der Pforte einzuschließen.
Der Schlüssel verbleibt für die Zeit des Besuches bei Ihnen. Die Klinik übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt dieses Schließfaches.
Verbotene bzw. nicht erlaubte Gegenstände:
- Waffen und Gegenstände, die als Waffen genutzt werden können
- Werkzeuge jeglicher Art, Taschenmesser
- Jegliche Form von illegalen Suchtmitteln, Drogen und Alkohol, Medikamente, auch freiverkäufliche Substanzen
- Zigaretten und Tabakwaren
- Mobiltelefone
- Fotoapparate, Kameras und sonstige Aufnahmegeräte
- Speichermedien wie USB-Sticks und SD-Karten
- Bargeld darf nicht übergeben werden, sondern muss direkt auf das Patientenkonto eingezahlt oder überwiesen werden.
- Lebensmittel, die Alkohol enthalten
- Kühlpflichtige Lebensmittel (Kühl- und Tiefkühlware)
- Außerhalb der Klinik zubereitete Speisen (wie Selbstgekochtes, Selbstgebackenes, Fast-Food oder Döner)
- Glas in jeglicher Form (Flaschen, Behälter, Verpackungen)
- Dosen wie beispielsweise Konserven oder Getränkedosen
- Energydrinks, Nahrungsergänzungsmittel, Proteinpulver und Ähnliches
- Explosive/ leicht brennbare Stoffe und Flüssigkeiten
- Pornografische und / oder gewaltverherrlichende Schriften und Darstellungen
In dieser Auflistung kann nicht alles Erwähnung finden, denn teilweise muss in einer forensischen Klinik auf aktuelle Geschehnisse reagiert oder auch der Situation entsprechend entschiedenen werden. An dieser Stelle bitten wir besonders um Ihr Verständnis.
Befolgen Sie aus diesem Grund bitte zusätzlich die Auskünfte der Mitarbeitenden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu einem Besuchs- bzw. Hausverbot führen.
Außerdem behält sich die Klinik vor, im Falle des Mitbringens von Suchtstoffen Strafantrag nach § 323b StGb (Gefährdung einer Entziehungskur) gegen die Besucher:innen zu stellen.
Mitgebracht werden darf maximal eine Einkaufstasche (max. Maße 60x40cm) mit folgendem Inhalt:
- Nur originalverpackte und verschlossene Lebensmittel, die mindestens drei Monate haltbar sind. Alle Inhaltsstoffe der Lebensmittel müssen auf der Verpackung in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
- Kleidung
- Elektrogeräte – wenn der:die Patient:in über einen genehmigten Antrag zu dem jeweiligen Gerät verfügt
- Originalverpackte CDs und DVDs (max. FSK 16)
Es darf ausschließlich zur Besuchszeit der jeweiligen Station etwas für die Patient:innen mitgebracht oder abgegeben werden. Beachten Sie bitte dazu die Besonderheiten der Akut- und Aufnahmestation (Station 15a).
Zuviel mitgebrachte Gegenstände und alle Dinge, die nicht der Hausordnung entsprechen, müssen durch die Besuchenden wieder mitgenommen werden.
Bedenken Sie bitte, dass die Patient:innen drei Mahlzeiten täglich erhalten und darüber hinaus regelmäßig die Möglichkeit haben, über die Firma Massak Logistik GmbH diverse Lebensmittel und Alltagsgegenstände zu bestellen.
Sollte Ihr:e Angehörige:r über entsprechende Lockerungen verfügen, begrüßen wir es sehr, wenn Sie sich auf dem Klinikgelände treffen. Die Parkanlage der Klinik lädt zu gemeinsamen Spaziergängen ein.
Unser Wunsch ist es, Ihnen Ihren Besuch bei uns durch diese Hinweise möglichst angenehm zu gestalten und Missverständnissen vorzubeugen, damit Sie ihre:n Angehörige:n auch weiterhin gerne besuchen kommen.
"Miteinander statt Gegeneinander"
Unsere Angehörigenbeauftragte M. Schote hat im Rahmen der Tagung "Miteinander statt Gegeneinander" des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. einen Vortrag zum Thema "Perspektivwechsel für eine gelingende Angehörigenarbeit" gehalten.
Schauen Sie sich den Beitrag hier an.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin für Angehörige, die betreffende Station oder die Pforte der Klinik. Dies kann insbesondere vor dem ersten Besuch sinnvoll sein, um gegenseitige Erwartungen offenzulegen oder auch bestehende Ängste zu nehmen. Wir stehen Ihnen dafür jederzeit im Rahmen der Schweigepflicht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mareike Schote
Ansprechpartnerin für Angehörige
Stv. Klinikpflegeleiterin
(0421) 408-2471
mareike.schote@klinikum-bremen-ost.de
Adresse:
Klinikum Bremen-Ost
Haus 15/18
Züricher Straße 40 | 28325 Bremen
Klinikleitung/Sekretariat | (0421) 408-2776 sekretariat.forensik@klinikum-bremen-ost.de |
Pforte | (0421) 408-69096 PforteForensik@klinikum-bremen-ost.de |
Station 15A | (0421) 408-1745 |
Station 15B | (0421) 408-2824 |
Station 15C | (0421) 408-2823 |
Station 15D | (0421) 408-1769 |
Station 18A | (0421) 408-67230 |
Station 18B | (0421) 408-67250 |
Station 18C | (0421) 408-67270 |
Station 5B | (0421) 408-62320 |
Station 9B | (0421) 408-68926 |
Forensische Nachsorge | (0421) 408-1709 |