Werden unsere Abstinenznachweise anerkannt?
Die von uns durchgeführten Abstinenznachweise werden von den Begutachtungsstellen und Fahrerlaubnisbehörden als Abstinenzbelege anerkannt. Das Labor ist durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) nach DIN EN ISO / IEC 17025 für diese Untersuchungen akkreditiert.
Was kostet das?
Die Kosten sind abhängig von Untersuchungsart und – Umfang. Wir beraten Sie gern in einem kostenfreien Erstgespräch.
Was muss ich zur Probenabgabe mitbringen?
Zum ersten Termin ist von Ihnen der gültige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Wir kopieren Ihre Ausweispapiere. Stimmen die Adresse im Ausweisdokument und Ihre Wohnadresse nicht überein, müssen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen.
Wie erfolgt die Einbestellung zur Probenabgabe? Kann ich das mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren?
Die Terminvergabe erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Einbestellung kann auch an einem Wochenende und an Feiertagen erfolgen. Sie erhalten eine SMS oder einen Anruf. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen gern den genauen Ablauf.
Darf ich während der Teilnahme am Abstinenzkontrollprogramm Urlaub machen? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mich auf Montage schickt oder ich an auswärtigen Schulungen teilnehmen muss?
Nach den Regularien ist lediglich eine bestimmte Anzahl von Abwesenheitstagen erlaubt. Dabei ist es egal, ob Sie Urlaub machen, an einer Schulung teilnehmen oder Ihr Arbeitgeber Sie „auf Montage“ schickt. Die Anzahl der Tage richtet sich nach der Dauer der Teilnahme und darf nicht überschritten werden. Sie müssen sich rechtzeitig abmelden. Über die geltenden Bestimmungen werden Sie ausführlich in unserem Erstgespräch informiert.
Was passiert, wenn ich nicht zur Urinabgabe erscheine?
Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Einbestellungstermine einhalten können. Geben Sie keine Probe ab, ist Ihre Teilnahme am Programm automatisch beendet.
Auf was muss ich unbedingt verzichten, wenn ich am Drogenscreening teilnehme?
- Lebensmittel mit Mohnsamen (z.B. Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnsamen in Müsli)
- Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Produkte, die den Cannabiswirkstoff THC enthalten können (z.B. Hanfextrakte, Hanfsamen, -öl, -tee, -schokolade)
- Arzneimittel, die Codein enthalten (z. B. Paracetamol comp.)
- Produkte, die die Substanz Cannabidiol (CBD) enthalten
- Passive Exposition
Auf was muss ich unbedingt verzichten, wenn ich am Alkoholscreening teilnehme?
- Zubereitungen von Medikamente die Ethanol enthalten (z.B. Tropfen, Lösungen, Säfte)
- Sog. alkoholfreie Biere, Sekte und Weine sowie Saucen und vergorene Fruchtsäfte
- Süßwaren mit Alkohol (z. B. Pralinen, Torten, Tiramisu)
- Kosmetika / Körperpflegemittel mit Ethanol (z. B. Mundwässer)
- Ethanol-haltige Desinfektionsmittel (Alternative: Isopropanol)
Darf ich meine Haare färben, wenn eine Haaranalyse vorgesehen ist?
Ein Abstinenznachweis kann nur mit naturbelassenen Haaren erbracht werden. Ein negativer Befund wird nicht als Abstinenznachweis gewertet, wenn haarkosmetische Maßnahmen das Ergebnis der Untersuchung beeinträchtigen könnten. Verzichten Sie deshalb ganz auf die Koloration Ihrer Haare oder lassen Sie im Nackenbereich eine ausreichend dicke Haarsträhne stehen, die vom Deckhaar überlagert ist und unbehandelt bleiben kann.
Wie kann ich mich anmelden?
Über unser Kontaktformular können Sie sich einfach und schnell bei uns anmelden.